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Aktuelles
In der Pflege lernt man nie aus!

Personalbemessungsinstrument - was ist das?

Anfang Juli haben unsere Kollegen und Kolleginnen aus dem Bereich der Pflege aus den Einrichtungen Uchte und Lavelsloh an einer Fortbildung zum Thema "Personalbemessungsinstrument-PeBeM in der stationären Langzeitpflege" teilgenommen. Frau Ahmann schulte die Pflege(fach)kräfte in verschiedensten Inhalten mit dem Fokus auf die praktische Umsetzung.

 

Was ist nun also diese "Personalalbemessung"?

Zum 1. Juli 2023 tritt sie in Kraft: die neue Vorgabe zur Personalbemessung in der Pflege – kurz PeBeM. Jede vollstationäre Pflegeeinrichtung muss dann den individuellen Personalbedarf berechnen und entsprechend qualifiziertes Personal vorhalten - aber natürlich mussten Pflegeeinrichtungen vor der Einführung auch schon Fachpersonal berechnen und vorhalten. Was ist also neu?

 

Neu ist:

  • Mit der Personalbemessung stellen stationäre Pflegeeinrichtungen fest, wie viel Personal sie mit welcher Qualifikation einstellen müssen. Diese Vorgabe orientiert sich am tatsächlichen Bedarf und berücksichtigt neben der Anzahl der Heimbewohner auch deren Pflegegrad. Für eine Person des Pflegegrads 5 werden also entsprechend mehr Fachkräfte benötigt als für eine Person mit niedriger Pflegebedürftigkeit.

Was ist noch neu?

  • Im Bereich der Pflege gab es vorher eine Unterscheidung in Pflegefachkräfte und Pflegekräfte. Fachkräfte dürfen z.B. Medikamente ein- und verteilen - Pflegekräfte  oder "Pflegehilfskräfte" dürfen in der Praxis ohne Zusatzausbildung keine Medikamente verteilen. Mit dem neuen Gesetzt sollen zukünftig mehr Assistenzkräfte ausgebildet werden, um die Pflegefachkräfte entlasten zu können.

Ziel der neuen Personalbemessung?

  • Das Ziel des neues Bemessungssystems ist es, eine gute und professionelle pflegerische Versorgung in der vollstationären Altenpflege zu sichern. Dabei soll sich der Fachkrafteinsatz am tatsächlichen Bedarf der jeweiligen Einrichtung orientieren. Das heißt, Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Bewohnern mit Pflegegrad 4 oder 5 benötigen auch mehr Pflegefachkräfte als Einrichtungen mit weniger pflegeintensiven Bewohnern. Hintergrund des neuen Verfahrens ist, dass immer mehr examinierte Pflegekräfte in der Altenpflege fehlen. „Knappe Ressourcen müssen möglichst wirtschaftlich eingesetzt werden“, heißt es laut Bundesgesundheitsministeriums (BMG).