Solitäre Kurzzeitpflege "Pflege auf Zeit"
Das Pflege-Hotel in Lavelsloh verfügt über insgesamt 16 Einzelzimmer mit eigenem Pflegebad, TV, WLAN und direktem Zugang zum geschützten Outdoor-Bereich mit großzügiger Sonnenterrasse – ideal für eine erholsame (Aus-)Zeit.
Hier erhalten Sie die individuelle Pflege und Betreuung, die Sie benötigen, für den Zeitraum, den Sie brauchen – z. B. als Übergang nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Erholung vom Pflege-Alltag.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind wichtige Leistungen der Pflegeversicherung, die eine lückenlose Versorgung ermöglichen.
Im CuraZentrum Lavelsloh profitieren Sie als Gast der Kurzzeitpflege von unserem Angebot der Tagespflege. Auch Sie können gemeinsam mit den Tagespflege-Gästen die vielfältigen kreativen, religiösen und kulturellen Angebote nutzen. Wir gestalten mit Ihnen jahreszeitliche Feste, die in Erinnerung bleiben. Genießen Sie die Geselligkeit und den Austausch mit anderen Menschen. Unser geschultes und liebevolles Personal stellt sich ganz auf Ihre Bedürfnisse ein. Das ist unsere Leidenschaft.
In welchen Situationen ist Kurzzeitpflege möglich?
z.B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation, in denen häusliche oder teilstationäre Pflege (noch) nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
z.B. wenn pflegende Angehörige durch Urlaub oder Krankheit verhindert sind oder zum Erholungsurlaub.
Bei uns haben Sie die Möglichkeit, Zeiträume bereits Monate im Voraus zu reservieren, um z.B. Ihren Sommerurlaub oder andere Pläne stressfrei organisieren zu können.
Wir verstehen, wie wichtig Entlastung für pflegende Angehörige ist, und richten unsere Planung flexibel nach Ihren individuellen Bedürfnissen aus.
Wer trägt die Kosten der Kurzzeitpflege?
Leistungen der Kurzzeitpflege nach § 42, SGB XI
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten der Kurzzeitpflege für maximal 56 Tage (bzw. 8 Wochen) pro Kalenderjahr oder bis zu einem Deckelungsbetrag von maximal 1.854 € für Versicherte ab Pflegegrad 2. Dies beinhaltet sowohl den Pflegesatz als auch die Ausbildungsumlage. Bei den gegenwärtigen Pflegesätzen entspricht dieser Betrag einer Leistungsdauer von 10 Tagen pro Jahr.
Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39, SGB XI
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten der Verhinderungspflege pro Kalenderjahr bis zu einem Deckelungsbetrag von maximal 1.685 €. Voraussetzung für die Ersatzpflege ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebedürftige im Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.
Sofern die Voraussetzung erfüllt ist, kann das Budget der Verhinderungspflege genutzt werden, um das Budget der Kurzzeitpflege auf eine Gesamtsumme von maximal 3.539 € pro Jahr aufzustocken. Bei den gegenwärtigen Pflegesätzen entspricht dieser Betrag einer Leistungsdauer von 20 Tagen pro Jahr.
Wenn die von der Pflegekasse gedeckte Leistungsdauer nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege privat zu finanzieren, und zwar bis zu maximal 56 Tage im Jahr.
Der Eigenanteil im Bereich der Kurzzeitpflege setzt sich aus den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Die pflegebedingten Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, bis zum maximalen Deckelungsbetrag von 1.854 € bzw. maximal 3.539 € jährlich.
Der tägliche Eigenanteil für Gäste aus Niedersachsen liegt bei 41,25 €.
Für Gäste, die ihren Wohnort nicht in Niedersachsen gemeldet haben, beträgt der tägliche Eigenanteil 56,66 €, da die Investitionskostenförderung des Landkreises Niedersachsen in diesem Fall entfällt.
Wussten Sie...?
Pflegebedürftige in den Pflegegraden 1 bis 5 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den Leistungen der Kurzzeitpflege stehen (z.B. Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten), können über den Entlastungsbetrag finanizert werden, sofern der Betrag nicht bereits anderweitig genutzt wird.
Zur Kostenrückerstattung können Versicherte nach dem Kurzzeitpflegeaufenthalt die Rechnung(en) über den geleisteten Eigananteil bei der Pflegekasse einreichen.
Sie haben Fragen zum Thema Kurzzeitpflege?
Wir beraten Sie gern.
„Als ich erfuhr, dass meine Mutter nach ihrem Krankenhausaufenthalt einen Platz im CuraZentrum Lavelsloh bekommen würde, fiel mir ein Stein vom Herzen. Dort könnte sie sich in aller Ruhe und vor allem in einer liebevollen und warmherzigen Einrichtung erholen.“