Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gibt eine neue Verordnung bekannt
Pressemeldung 25.11.2021
Infektionsschutzgesetz bringt neue Regeln für Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen, Praxen und Krankenhäusern – Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder bittet Bund um Klarstellung
Mit dem am Mittwoch in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz wurden die Testpflichten für Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher in den Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege verschärft, um die Sicherheit und den Schutz vor Ansteckungen und Ausbrüchen mit COVID-19 zu erhöhen. So müssen alle Besucherinnen und Besucher seit Mittwoch einen negativen Corona-Test vorlegen, bevor sie ein Pflegeheim oder ein Krankenhaus betreten. Dies gilt ausdrücklich auch für geimpfte und genesene Personen. „Diese neue Regelung schafft eine zusätzliche Sicherheit für die Bewohnerinnen und Bewohner. Für die Pflegekräfte und das Personal in den Krankenhäusern bringt sie aber eine erhebliche zusätzliche Belastung mit sich, da bei allen Besucherinnen und Besuchern Tests durchgeführt werden müssen“, erklärt Daniela Behrens.
Gerade mit Blick auf das Weihnachtsfest sollten Besuche in den Alten- und Pflegeheimen unbedingt weiter möglich bleiben, um eine Vereinsamung der Bewohnerinnen und Bewohner zu verhindern, so die Ministerin. Dies sei für die Einrichtungen aber mit einem großen Aufwand verbunden. „Ich bitte deshalb alle Angehörigen, Freunde und Bekannte von Bewohnerinnen und Bewohnern in den Pflegeheimen ganz herzlich: Machen sie den notwendigen Test vor einem Besuch bitte kostenlos in einem Testzentrum oder in einer Apotheke. Jede und jeder kann so einen kleinen Beitrag zur Entlastung der Pflegekräfte in den Einrichtungen leisten.“
Für unsere Einrichtungen in Lavelsloh und Uchte gilt somit ab sofort eine generelle Testpflicht für alle Personen, die das Haus betreten möchten.