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Aktuelles
Änderungen im Bereich Kurzzeitpflege

Der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege wurde erhöht

Um die Pflege zuhause finanziell besser zu unterstützen und steigende Kosten für die Pflegekunden / Pflegekundinnen abzufangen, wurde der jährliche Betrag der Kurzzeitpflege um zehn Prozent angehoben. Anstelle von 1.612 € stehen mit dem Jahreswechsel 1.774 € zur Verfügung, also 162 € mehr als zuvor. Um den höheren Betrag zu erhalten, ist kein gesonderter Antrag nötig. Die Leistung der Verhinderungspflege wurde nicht erhöht. Nach wie vor kann im Bereich der Verhinderungspflege ein Betrag von max. 1.612 € jährlich in Anspruch genommen werden.

 

Zur Übersicht:

Anspruch "Kurzzeitpflege":

  • 1.774 € jährlich
  • für alle Pflegekunden / Pflegekundinnen ab Pflegegrad 2

 

Anspruch "Verhinderungspflege":

  • 1.612 € jährlich
  • Voraussetzung für die Verhinderungspflege oder "Ersatzpflege" ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebedürftige im Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist

 

Kombination der Leistungen Kurzzeit- und Verhinderungspflege:

  • ist die Voraussetzung für den Anspruch der Verhinderungspflege erfüllt, können die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege miteinander kombiniert werden
  • 1.774 € + 1.612 € = max. 3.386 € jährlich

 

Bei Fragen rund um das Thema Kurzzeitpflege wenden Sie sich gern an die Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtung im CuraZentrum Lavelsloh unter 05775 968 883 0.