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Pressemeldung vom 17.04.2020

Vorsichtsmaßnahmen Coronavirus

NEVAP Pressemeldung 17.04.2020

Ohne ausreichende Schutzkleidung und Testkapazitäten ist eine Lockerung der Besuchs- und Betretungsverbote in stationären Pflegeeinrichtungen nicht möglich

Der Vorstand des Niedersächsischen Evangelischen Verbandes für Altenhilfe und Pflege e.V. plädiert dafür, eine weitere lang andauernde Isolation von Bewohnerinnen und Bewohnern zu vermeiden. Dazu muss es eine Lockerung der Besuchs- und Betretungsverbote in stationären Pflegeeinrichtungen geben.

Voraussetzung für eine schrittweise Öffnung von Altenhilfeeinrichtungen ist aber ausreichende Schutzkleidung und Testkapazität.

Besuchsregelungen müssen darüber hinaus individuell einrichtungsbezogen unter Berücksichtigung der vorhandenen baulichen Gegebenheiten und der Situation unter Einhaltung eines fachlichen Konzeptes getroffen werden.

Am stärksten treffen die aktuellen Beschränkungen, wie das Betretungsverbot, die stationäre Altenhilfe. „Hier brauchen wir mehr Spielraum“, so Sabine Weber, stellvertretende Vorsitzende des NEVAP. „Es muss alles getan werden, hochbetagte und vielfach vorerkrankte Menschen zu schützen. Betretungsverbote zeigen schon jetzt ihre negativen Seiten. “Dazu gehören u.a. das Gefühl der Vereinsamung, die Einschränkung des gemeinschaftlichen Lebens und die Angst davor, allein und ohne Begleitung Angehöriger sterben zu müssen und, das gerade in diakonischen Pflegeheimen hohe Priorität habe.“

„In unseren Mitgliedseinrichtungen sehen wir täglich, wie gefährlich dieses Virus und wie notwendig der Schutz der uns anvertrauten Menschen ist und dennoch ist es notwendig, über Möglichkeiten der Begegnung zwischen Angehörigen und zu Pflegenden nachzudenken“, stellt Christian Sundermann, Vorsitzender des NEVAP fest. „Der Schutz vor Ansteckung darf nicht zu psychischer Isolation mit gesundheitsgefährdenden Folgen führen“, sagt Sundermann weiter, „ausreichende Schutzkleidung und Testkapazität sind aber zwingend Voraussetzung, um Schutzkonzepte zur Lockerung der Besuchs- und Betretungsverbote in stationären Pflegeeinrichtungen umzusetzen.

Der Fachverband NEVAP bringt sich aktiv bei der Erarbeitung eines fachlichen Konzeptes mit Regelungen für ein Schutzkonzept im Zuge einer Lockerung der Besuchs- und Betretungsverbote in stationären Pflegeeinrichtungen ein.

Der Niedersächsische Evangelische Verband für Altenhilfe und Pflege e.V. (NEVAP) ist übergreifend für die landeskirchlichen Diakonischen Werke als Fachverband tätig und vertritt 180 Träger mit 300 ambulanten und stationären Altenhilfeeinrichtungen in Niedersachsen.